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Büchereiordnung

Was finden Sie in der Bücherei?
Wir haben an Medien für Erwachsene, Jugendliche und Kinder: Bücher, Zeitschriften, Hörbücher, Spiele, DVDs und Tonies.

Wie finden Sie "ihre" Medien?
Jeder kann sich selbst die Bücher, Spiele etc. aus den Regalen nehmen und ausborgen.
Wir ersuchen, Spiele vor dem Entlehnvorgang zu kontrollieren, ob alle Spielteile vorhanden und funktionstauglich sind.
Die Medien sind über EDV erfasst, und es besteht die Möglichkeit, von den MitarbeiterInnen der Bücherei  nach Autoren, Titeln oder Schlagwörtern suchen zu lassen.

Wie werden Sie als LeserIn aufgenommen?
Wenn Sie das erste Mal etwas entlehnen wollen, bitten wir Sie, eine Benützungsvereinbarung auszufüllen und zu unterschreiben. Bei Kindern bis 14 Jahren benötigen wir die Unterschrift der Eltern. Mit Ihrer Unterschrift auf der Benützungsvereinbarung erklären Sie sich bereit, dass Ihre Daten (nur zum Biliotheksgebrauch) elektronisch gespeichert werden. Diese Daten werden an Dritte nicht weitergegeben.  

Wenn Sie möchten, dass Ihre entliehenen Medien gespeichert werden (ausschließlich zu Ihrer eigenen Information), bitten wir Sie die Einwilligungserklärung auf der Rückseite der Benützungsvereinbarung zu unterschreiben. Als Meldung erscheint auf dem Bildschirm "Die Benutzerin/der Benutzer hatte dieses Medium schon einmal ausgeliehen".

Wie geht die Ausleihe vor sich?
Sie müssen die Medien bei der Ausleihe erfassen lassen. Wenn Sie Medien ausborgen möchten die gerade entliehen sind, können Sie diese gerne reservieren lassen. 

Wie soll mit den Medien umgegangen werden?
Im Sinne aller BenutzerInnen ersuchen wir um sorgfältige und schonende Behandlung der Medien. Falls Beschädigungen entdeckt werden oder passieren, bitte nicht selbst reparieren, sondern den MitarbeiterInnen mitzuteilen! Für beschädigte oder verloren gegangene Medien (oder Teile davon) behalten wir uns vor, Ersatz zu verlangen.
Entliehene Medien dürfen im Sinne des Lizenzschutzgesetzes nicht kopiert werden.
Entliehene Medien dürfen nicht an dritte Personen weiterverliehen werden.

Müssen wir mahnen?
Wir bitten Sie, die Rückgabefristen einzuhalten. Es besteht die Möglichkeit, die Rückgabefrist zu verlängern - Telefonanruf oder E-Mail genügt!
Besonders bei aktuellen Medien ersuchen wir im Interesse anderer LeserInnen um rasche Rückgabe!
LeserInnen, die des Öfteren Medien beschädigt oder gar nicht zurückbringen, können wir als BenutzerIn sperren.

Hier finden Sie die aktuelle Büchereiordnung.